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REACH / Allgemeine Informationen zu REACH

"REACH ist da"

Die neue EU-Chemikalienverordnung REACH ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of CHemicals (also für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) und basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Die Verordnung nimmt Hersteller und Importeure ebenso in die Pflicht wie industrielle und gewerblich Verwender/ Weiterverarbeiter. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH ihnen die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit. Sie müssen künftig überzeugend darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher/innen noch die Umwelt unnötig belasten. Dies ist nicht mehr Aufgabe der nationalen Behörden;


REACH hat Konsequenzen

Alle Stoffe, die in Mengen ab 1 Tonne jährlich hergestellt oder importiert werden, sind bei der neuen EU-Chemikalienbehörte EChA in Helsinki zu registrieren - was so viel bedeutet wie Basisdaten zur Identität, zu Verunreinigungen, Einstufung, Abfallentsorgung und Handhabung in Form eines Registrierungsdossiers abzugeben. Nicht die Produkte werden registriert, sondern die einzelnen Stoffe - auch wenn sie Bestandteil einer Zubereitung oder Bestandteil eines Erzeugnisses sind. Nach dem Prinzip "Keine Daten, kein Markt" dürfen in der EU nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Stoffe, die nicht registriert wurden, werden illegal.