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REACH / Allgemeine Informationen zu REACH / Verantwortung unter REACH

"Die Verantwortung unter REACH"

Eine Besonderheit von REACH ist die Erweiterung der Kommunikation in der Lieferkette. Denn eine der Grundideen von REACH ist es, ein umfassendes Risikomanagement für den gesamten Lebenszyklus einer Chemikalie zu etablieren. Daher wir die gesamte Absatzkette in den REACH-Prozess mit eingebunden. Die Verordnung wirkt sich nicht nur auf die Hersteller und Importeure chemischer Stoffe aus, sondern auch auf die Unternehmen, die Chemikalien im weitesten Sinne einsetzen, die so genannten "nachgeschalteten Anwender" oder "Downstream User".

Typische nachgeschaltete Anwender sind:

  • Formulierer, die Zubereitungen aus verschiedenen Stoffen herstellen (zum Beispiel Klebstoffe, Farben, Bauchemikalien)
  • Unternehmen, die Stoffe oder Zubereitungen einsetzen, um Produkte herzustellen (zum Beispiel Kunststoff- und Gummiindustrie, Pharma-Industrie, Fahrzeugbau, Maschinen- und Anlagenbau, Galvanik, Beschichtung von Oberflächen)
  • Firmen, die unter Verwendung von Stoffen oder Zubereitungen Dienstleistungen erbringen (zum Beispiel Handwerker wie Maler oder Reinigungsbetriebe)
  • Reimporteure von registrierten Stoffen

Was nachgeschaltete Anwender tun müssen

Nachgeschaltete Anwender haben ebenfalls Aufgaben und Pflichten. Sie müssen ihrem vorgeschalteten Hersteller oder Importeur Informationen über die genaue Verwendung liefern, damit dieser die Verwendung in seinen Angaben zur Exposition im technischen Dossier und ggf. in seinen Expositionsszenarien berücksichtigen und geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen kann. Die Verwendung wird dann zu einer "identifizierten Verwendung". In diesem Fall braucht der nachgeschaltete Anwender keine eigene Registrierung vorzunehmen, muss aber die vom Hersteller/Importeur empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen anwenden.

Identifiziert der Hersteller/Importeur die einzelne Verwendung durch die Aufnahme in sein Sicherheitsdatenblatt nicht - etwa weil aus seiner Sicht das Risiko dieser Verwendung zu groß ist - oder will der nachgeschaltete Anwender zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen die Verwendung gar nicht mitteilen, muss der nachgeschaltete Anwender ggf. eine eigene Anwendungsregistrierung einreichen, die das Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt darstellt sowie Sicherheitsmaßnahmen beschreibt.

Eine grafische Übersicht finden Sie hier