Chemi­ka­li­en­recht

Die Vermarktung von Stoffen und Gemischen ist seit vielen Jahren verbunden mit wachsenden chemi­ka­li­en­recht­li­chen Vorgaben auf EU-Ebene, gesteuert durch die Europäische Chemi­ka­li­en­agentur ECHA und ergänzt um daraus abgeleitete nationale Vorgaben.

Mit der EU-Verordnung CLP (VO (EU) 1272/2008) wurde ein neues EU-einheitliches System der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen definiert.

Die EU-Verordnung REACH (VO (EU) 1907/2006) definiert Prozesse, die für den Import aus Nicht-EU-Ländern (und die Herstellung über chemische Synthesen) gelten. Als zentraler Prozess ist hier die Registrierung von Stoffen etabliert worden. Wir haben seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung mehr als 60 Stoffe registriert, um diese Produkte für unsere Kunden verfügbar zu halten. Auch unsere Toch­ter­ge­sell­schaften sind an diesen Prozessen beteiligt. Sie finden unsere aktuelle REACH-Broschüre hier!

Zur Umsetzung der Anforderungen beider zentraler (und weiterer) Regulierungen nutzen wir moderne und digitale Systeme, die uns ermöglichen, z.B. Sicher­heits­da­ten­blätter zu unseren Produkten rechtsicher und zeitnah zu erstellen und automatisiert zu versenden.

Die im Rahmen des EU-Green-Deal entwickelten neue Chemi­ka­li­en­stra­tegie wird das EU-Chemi­ka­li­en­recht ein weiteres Mal nachhaltig anpassen. Wir verfolgen die Entwicklung dazu aufmerksam und sind bereits dabei, Prozesse und Produkte dahingehend anzupassen.

Aber auch andere Länder (Nicht-EU) entwickeln ihr Chemi­ka­li­en­recht weiter (z.B. Korea (K-REACH), Türkei (KKDIK), UK (UK-REACH) etc.).

Wir haben alle diese chemi­ka­li­en­recht­li­chen Entwicklungen im Blick sorgen dafür, dass unsere Produkte auch in diesen Regionen vermarktet werden können.

Von den ersten Ansätzen zu einer neuen europäischen Chemikalien-Verordnung bis zum Inkrafttreten vergingen etwa neun Jahre. Auer-Remy und Lehmann&Voss&Co. haben sich schon früh sehr intensiv mit der Thematik ausein­an­der­ge­setzt, es ging uns von Anfang an darum, unseren Kunden möglichst früh die Sicherheit geben zu können, dass unsere Produkte weiterhin verfügbar bleiben.

Dazu gehört auch, mit unseren nicht europäischen Lieferanten abzuklären, ob und welche Stoffe sie (ggf. durch einen Vertreter innerhalb der EU) registrieren lassen würden bzw. wo wir dies übernehmen sollten. Denn durch die drei Säulen unseres Geschäfts – Distribution, Produktion und Handel – sind wir in vielfältiger Weise von REACh betroffen, haben für unter­schied­liche Stoffe unter­schied­liche Rollen, aus denen sich unter­schied­liche Pflichten ergeben.

Wir sind aktiv mit der Umsetzung der Anforderungen von REACh beschäftigt und haben dabei bereits wichtige Erfahrungen gesammelt.

 Wir

  • haben ca. 800 Stoffe vor­re­gis­triert
  • haben in 2010/2011 drei Regis­trie­run­gen erfolg­reich ein­ge­reicht
  • haben in 2013 5 weitere Regis­trie­run­gen erfolg­reich ein­ge­reicht
  • planen bis 2018 etliche weitere Regis­trie­run­gen; hierzu ist ein Prio­ri­sie­rungs­pro­zess gestartet worden
  • nutzen ,Allein­ver­tre­ter (OR)-Rege­lun­gen', um auf eine Teil der ver­pflich­ten­den Regis­trie­run­gen ver­zich­ten zu können
  • nutzen interne und externe Netzwerke zum regel­mä­ßi­gen Erfah­rungs­aus­tausch (z.B. VCI Regio­nal­ver­band Nord, REACh-Hamburg-Netzwerk (http://www.reach-hamburg.de/)
  • haben eine Ver­fah­rens­an­wei­sung zur Sicher­stel­lung der Erfüllung der Anfor­de­run­gen sowie der Ver­mark­tungs­fä­hig­keit der Produkte ent­wi­ckelt
  • nutzen moderne Soft­ware­sys­teme zur Unter­stüt­zung der Sicher­stel­lung der REACh-Kon­for­mi­tät

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder zwecks Erfah­rungs­aus­tausch.